„Die Kolleginnen und Kollegen haben durch ihren Einsatz unzählige wirtschaftliche Existenzen gerettet, weil sie schnell und pragmatisch auf die Notlage
Monat: September 2021
Personalausgaben sind auf Kante genäht
„Ausgabenneutralität“ bedeutet Unwillen zur Reform Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber ist eines der zentralen Anliegen des DBB NRW.
Ungeimpfte Beamte erhalten weiter Besoldung
Beamte, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, erhalten trotz Anordnung zur Quarantäne weiterhin ihre Besoldung. Anders als bei Angestellten:
Gewerkschaft der Polizei (GdP) zur Bundestagswahl — Malchow: Wir brauchen eine „Polizei aus einem Guss“ —
Nach der Bundestagswahl fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Parteien auf, sich zügig auf Koalitionsverhandlungen zu verständigen. Dort müsse
Corona als Dienstunfall — Schleswig-Holstein erkennt 23 Anträge von Polizeibeschäftigten an —
Ein erster Durchbruch im Ringen um die Anerkennung einer Coronaerkrankung als Dienstunfall bei der Polizei. Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack teilte
Besoldungserhöhung für Förderschullehrer abgelehnt
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage von Förderschullehrer*innen auf höhere Besoldung abgewiesen (Az.: 2 A 3188/19). Die Berufung wurde mit Blick auf
DBB NRW will Bewegung in die Gleichstellung bringen
Diana Wedemeier stellt sich vor Im März 2021 wurde Diana Wedemeier einstimmig zur Vorsitzenden der Landesfrauenvertretung des DBB NRW gewählt.
Weltkindertag: Kinder- und Jugendschutz stark machen
„Insgesamt 1,1 Millionen Kinder und Jugendliche wachsen in Deutschland unter schwierigen sozialen Bedingungen auf. Sie und ihre Familien sind auf
BDZ im Gespräch mit CDU-Bundestagsabgeordneten Sepp Müller: „Entschlossen gegen Geldwäsche vorgehen“
Sepp Müller ist seit 2017 Mitglied des Bundestages und ordentliches Mitglied des Finanzausschusses. Als Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion war Sepp Müller
Aufstiegsverfahren in den gehobenen Dienst in der Zollverwaltung: BDZ-geführter Hauptpersonalrat setzt wichtige Sonderregelung für die Zulassung zum Auswahlverfahren durch!
Mit der Anpassung werden nunmehr alle BeamtInnen des mittleren Dienstes – unabhängig davon, ob diese ursprünglich mit der Besoldungsgruppe A