{"id":26589,"date":"2025-05-23T06:20:47","date_gmt":"2025-05-23T06:20:47","guid":{"rendered":"https:\/\/derbeamte.de\/?p=26589"},"modified":"2025-05-23T06:20:47","modified_gmt":"2025-05-23T06:20:47","slug":"polizeibeamter-durfte-wegen-posts-in-whatsapp-gruppen-entlassen-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/derbeamte.de\/?p=26589","title":{"rendered":"Polizeibeamter durfte wegen Posts in WhatsApp-Gruppen entlassen werden"},"content":{"rendered":"<p>Der 25-J\u00e4hrige Beamte wurde in der Polizeiwache Bottrop eingesetzt. Im Rahmen eines gegen einen anderen (ehemaligen) Polizeivollzugsbeamten gerichteten Verfah\u00adrens wurde dessen Mobiltelefon beschlagnahmt und ausgewertet. Dabei wurde fest\u00adgestellt, dass der Antragsteller Mitglied in Chatgruppen war, in denen eine Vielzahl von Dateien eingestellt worden waren, deren Inhalt der Dienstherr als rechtsextre\u00admistisch, rassistisch, menschenverachtend oder sonst intolerabel erachtet. Das Land entlie\u00df den Antragsteller daraufhin wegen fehlender charakterlicher Eignung aus dem Beamtenverh\u00e4ltnis auf Probe. Er habe drei Bilddateien und eine Videodatei vor\u00adgenannten\u00a0bzw.\u00a0tierpornographischen Inhalts in die Chats eingestellt. Der Antragstel\u00adler habe solche Inhalte anderer Chat-Mitglieder dar\u00fcber hinaus passiv hingenommen und sich nicht gegen sie gestellt. Zudem bestehe der strafrechtliche Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte. Den gegen die Entlassungsverf\u00fcgung ge\u00adrichteten Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abgelehnt. Die dage\u00adgen vom Antragsteller erhobene Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht blieb erfolglos.<\/p>\n<p>Zur Begr\u00fcndung seiner Entscheidung hat der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts im Wesentlichen ausgef\u00fchrt: Der Antragsteller hat mit seiner Beschwerde die An\u00adnahme fehlender charakterlicher Eignung, die zu einer Entlassung aus dem Probe\u00adbeamtenverh\u00e4ltnis f\u00fchrt, nicht durchgreifend in Zweifel gezogen. M\u00f6glicherweise bis\u00adlang gezeigte gute fachliche Leistungen lassen nicht darauf schlie\u00dfen, dass die un\u00adabh\u00e4ngig hiervon erforderliche charakterliche Eignung gegeben ist. Die eingestellten Inhalte sind offensichtlich nicht nur \u2011\u00a0wie vom Antragsteller vorgebracht &#8211; als ge\u00adschmacklose &#8222;Witze&#8220; anzusehen, sondern sie ber\u00fchren in Teilen die verfassungs\u00adrechtliche Menschenw\u00fcrdegarantie und verharmlosen die nationalsozialistische Ge\u00adwalt- und Willk\u00fcrherrschaft. Sollte der Antragsteller die Tragweite der eingestellten Inhalte verkannt haben und &#8211; worauf dieser sich berufen hat &#8211; keine rassistische, menschenverachtende und rechtsextreme Gesinnung aufweisen, ergibt sich seine mangelnde Bew\u00e4hrung aus dem Fehlen n\u00f6tiger emotionaler Festigkeit und Selbst\u00adkontrolle. Im \u00f6ffentlichen Interesse an einer sachgerechten Aufgabenerf\u00fcllung des Polizeivollzugsdienstes rechtfertigt die Verhinderung weiterer Dienstaus\u00fcbung durch einen (charakterlich) ungeeigneten Beamten auch f\u00fcr sich genommen dessen sofort vollziehbare Entlassung.<\/p>\n<p>Der Beschluss ist unanfechtbar.<\/p>\n<p>Aktenzeichen: 6 B 1231\/24 (I. Instanz: VG Gelsenkirchen 1 L 714\/24)<\/p>\n<p>\u200bDBB NRW &#8211; Beamtenbund und Tarifunion Nordrhein-Westfalen\u00a0<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.dbb-nrw.de\/aktuelles\/news\/polizeibeamter-durfte-wegen-posts-in-whatsapp-gruppen-entlassen-werden\/\" target=\"_blank\" class=\"feedzy-rss-link-icon\">Read More<\/a>\u00a0<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der 25-J\u00e4hrige Beamte wurde in der Polizeiwache Bottrop eingesetzt. 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