Im konkreten Zweifelsfall prüfen

„Beamte und Tarifbeschäftigte müssen durch ihr individuelles Verhalten stets darlegen, dass sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Dazu gehören insbesondere die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, der Minderheitenschutz, die Volkssouveränität, die staatliche Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz. Eine Prüfung der Verfassungstreue sollte daher im konkreten Zweifelsfall erfolgen. Wer nicht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsteht, hat im Öffentlichen Dienst nichts zu suchen.“

 

​DBB NRW – Beamtenbund und Tarifunion Nordrhein-Westfalen 

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