Ralf Witzel, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion NRW, sagte dazu gegenüber der Rheinischen Post: „Jeder reale Diskriminierungsfall ist einer zu viel. Aber bei über 300.000 Beschäftigten des Landes bewegen sich Einzelfälle von vorgetragener Diskriminierung im Promillebereich. Das rechtfertigt keine neue gesetzliche Regulierung. Längst nicht alle behaupteten Fälle bewahrheiten sich auch. Teilweise wird bei Beschwerden sogar gar kein konkretes Diskriminierungsmerkmal vorgetragen oder registriert. In den tatsächlich belegbaren Fällen gibt es auch heute schon praktizierte Beschwerde-, Straf- und Disziplinarverfahren, die ihre Wirksamkeit entfalten. Gefährlich ist die geplante Beweislastumkehr, die der Unschuldsvermutung widerspricht: Reine Indizien für mögliche Diskriminierung zwingen die Gegenpartei darzulegen, dass keine Diskriminierung erfolgt ist. Diese Beweisführung dürfte in der Praxis oft schwerfallen, selbst wenn gar kein vorwerfbares Handeln vorliegt. Landesbeamte haben es nicht verdient, dass ihr Dienstherr ihnen mit so viel Misstrauen begegnet.“
Ähnlich sieht dies auch der DBB NRW und seine Fachgewerkschaften, die ihre Bedenken bereits in Stellungnahmen an das federführende Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration formuliert haben. Angesichts der überschaubaren Anzahl von zudem abgeschlossener Diskriminierungsfälle gilt das Gesetz als unnötiger Bürokratieaufwuchs. Der 1. Vorsitzende des DBB NRW, Roland Staude sagte gegenüber der Rheinischen Post: „Wir haben für den Öffentlichen Dienst bereits funktionierende Gesetze und Strukturen im Disziplinarrecht und Beschwerdewesen, um Ungerechtigkeiten auszugleichen. Das neue Gesetz schafft hier nicht nur Parallelzuständigkeiten und neue Bürokratie, sondern widerspricht auch den vorgeblichen Bemühungen der Landesregierung zum Bürokratieabbau und gefährdet den sozialen Frieden in den Dienststellen.“
Staude weiter: „Ein grundlegender Wesenszug des Öffentlichen Dienstes ist sein sachgerechter und objektiver Umgang mit den Petenten und ihren Anliegen. Der Gesetzesentwurf unterstellt den Beschäftigten im Landesdienst dagegen Parteinahme, Vorurteile und manifestiert zugleich ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber ihrer täglichen Arbeit.“
Bezüglich der Unschuldsvermutung übte auch Staude Kritik an der Beweislastumkehr: „Negative Tatsachen kann man kaum beweisen. Angesichts der normierten Beweislastumkehr lädt das Gesetz zum Missbrauch ein, zum einen durch gezielte Einflussnahme auf die Beschäftigten bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten, zum anderen durch die Schaffung einer verbandsähnlichen Beanstandungsindustrie. Das würde zugleich auch ein unkalkulierbares Risiko für den Landeshaushalt bedeuten.“
Das Gesetz soll nur für Landesbeamte und Landesbeschäftigte gelten, Beschäftigte und Beamte bei den Kreisen und den Kommunen sind davon ausgenommen.
DBB NRW – Beamtenbund und Tarifunion Nordrhein-Westfalen