Arbeitgeber dürfen den Urlaub ihrer Beschäftigten nicht pauschal auf zwei zusammenhängende Wochen begrenzen. Ein solcher Grundsatz verstößt gegen das Bundesurlaubsgesetz
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Arbeitgeber dürfen den Urlaub ihrer Beschäftigten nicht pauschal auf zwei zusammenhängende Wochen begrenzen. Ein solcher Grundsatz verstößt gegen das Bundesurlaubsgesetz