Anspruch auf die Gewährung zusammenhängenden Urlaubs

Arbeitgeber dürfen den Urlaub ihrer Beschäftigten nicht pauschal auf zwei zusammenhängende Wochen begrenzen. Ein solcher Grundsatz verstößt gegen das Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen mit Beschluss vom 2. März 2026 entschieden.

​DBB NRW – Beamtenbund und Tarifunion Nordrhein-Westfalen 

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