Die in den Medien aber nicht bei den gewerkschaftlichen Spitzenverbänden platzierte Forderungen des nordrhein-westfälischen Arbeits- und Sozialministers Karl-Josef Laumann nach dem Ausschluss von Ehepartnern von Beamten aus dem Rechtskreis der Beihilfe wird vom DBB NRW aus besoldungsrechtlichen Gründen kritisiert. Minister Laumann hatte sich für eine wirkungsgleiche Übertragung gesetzlicher Regelungen zur Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der Gesetzlichen Krankenversicherung auf das Beihilferecht der Beamtinnen und Beamten ausgesprochen.
DBB NRW – Beamtenbund und Tarifunion Nordrhein-Westfalen