Das Gleiche gilt für den Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich). Die Anspruchsberechtigten erhalten im Januar 2024 somit zunächst einmalig einen Betrag von 1.800 Euro. Für die Monate Januar bis Oktober 2024 sind zudem Zahlungen in Höhe von 120 Euro monatlich vorgesehen. Der 1. Vorsitzende des DBB NRW, Roland Staude: „Die deutliche Ansage und Positionierung der Landesregierung zur 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich sehen wir als wichtiges Zeichen und Ausdruck der Wertschätzung aller Landesbeschäftigten sowie der Lebensleistung der pensionierten Kolleginnen und Kollegen.“
Versorgungsempfängerinnen und -empfängern werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt (entsprechend des Gesetzentwurfs des Bundes zur Umsetzung des TVöD). Roland Staude: „Die anteilige Auszahlung der Inflationsausgleichspauschale für Versorgungsempfänger ist für den DBB NRW zwar nicht der Idealfall, jedoch unseren Mitgliedern durchaus vermittelbar.“
Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen und Unterhaltsbeihilfen erhalten Sonderzahlungen in Höhe von einmalig 1.000 Euro und im Zeitraum von Januar bis Oktober 2024 in Höhe von monatlich 50 Euro.
Für weitere Abstimmungen zu Übertragung und Umsetzung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich wurden weitere Gespräche vereinbart. Roland Staude: „Die Einkommensrunde für alle Beschäftigten des Landes NRW ist für uns jedoch erst mit dem zweiten Teil der Besoldungsgespräche im Februar 2024 abgeschlossen.“
DBB NRW – Beamtenbund und Tarifunion Nordrhein-Westfalen