Zum einen feiert der Art. 3 Grundgesetz als Basis aller Gleichstellungsarbeit sein 75. Jubiläum. Daneben gilt es in diesem Jahr auch den 25. „Geburtstag“ des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW) sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG NRW) zu feiern, letzteres wird volljährig. Ein guter Anlass für einen Blick auf den aktuellen Stand der Gleichstellung und die Aufgaben der Frauenvertretung des DBB NRW. Wesentliche gesetzliche Grundlage für die Gleichstellung der Geschlechter im gesamten öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen ist das 1999 in Kraft getretene Landesgleichstellungsgesetz. Herzstück ist die sogenannte leistungsbezogene Entscheidungsquote für die Bevorzugung von Frauen bei gleicher Qualifikation. Das Gesetz verpflichtet zudem alle Dienststellen mit mindestens 20 Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. In Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind auf der Grundlage der Gemeindeordnung hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Das Gesetz hat sich grundsätzlich bewährt. So sind mehr als die Hälfte (58,7 Prozent) der beim Land Beschäftigten Frauen. Auch im höheren Dienst ist die Mehrheit der Beschäftigten (54,8 Prozent) weiblich. Dennoch ist die vollständige Gleichstellung der Geschlechter noch nicht erreicht. Nach wie vor gilt: Je höher die Position, desto geringer der Frauenanteil. Im Eingangsamt des höheren Dienstes (Besoldungsgruppe A13/E13) beträgt der Frauenanteil 64,6 Prozent, im Endamt (Besoldungsgruppe A16/E15Ü) nur noch 27,4 Prozent. In den absoluten Spitzenpositionen (ab Besoldungsgruppen B5) macht der Frauenanteil weniger als ein Viertel (24,6 Prozent) aus. Auch in Gremien sind Frauen noch durchweg unterrepräsentiert. Hier gilt es weiterhin, an einem Ausgleich zu arbeiten.
DBB NRW – Beamtenbund und Tarifunion Nordrhein-Westfalen