Im Fokus der Gespräche stand dabei insbesondere die geplante Anhebung der Grundgehälter für Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter zum 1. November 2024 um 200 Euro sowie die weitere Anhebung der Besoldung um 5,5 Prozent (insb. Grundgehälter, dynamisierte Zulagen, Familienzuschlag) zum 1. Februar 2025. Versorgungsempfänger sollen eine entsprechende Erhöhung ihrer Versorgungsbezüge in Abhängigkeit ihres jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes erhalten. Die Landesregierung wird hierzu nun ein Besoldungsanpassungsgesetz erarbeiten und im Anschluss in den Landtag einbringen. Weitere Themen, wie z.B. das Job-Rad, sollen noch mit den Verbänden erörtert werden.
Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Die Landesregierung hält Wort. Wir übertragen den Tarifabschluss für die Angestellten 1:1 auf unsere Beamten und Richter. Den ersten Umsetzungsschritt sind wir mit der Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bereits gegangen. Wir haben nun auch einen Konsens über den zweiten Umsetzungsschritt, die Erhöhung der Grundgehälter, Seite 2 von 5 erzielt. Gemeinsam arbeiten wir weiterhin daran, dass der öffentliche Dienst stark und handlungsfähig bleibt.“
Mona Neubaur, stellvertretende Ministerpräsidentin: „In Zeiten hoher Inflation und steigender Kosten war der Abschluss im vergangenen Jahr richtig und notwendig. Das gilt umso mehr in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, in denen auch der öffentliche Dienst nach Fachkräften sucht und viele Stellen offen bleiben. Erste Entlastungen hat das Land zügig bereitgestellt und nun legen wir gemeinsam mit den Gewerkschaften die Grundlagen, um die weiteren Verabredungen rechtssicher umzusetzen. Das ist ein verantwortungsvolles und konstruktives Miteinander zum Wohle der Landesbediensteten und des öffentlichen Haushaltes. Neben finanziellen Anreizen will das Land aber auch durch weitere Angebote wie Job-Bikes oder vergünstigte Sportangebote attraktive Arbeitsbedingungen schaffen.“
Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Die Landesbediensteten können sich auf das Land Nordrhein-Westfalen verlassen. Wir haben nicht nur den ersten Teil der steuerfreien Sonderzahlungen als eines der ersten Länder überwiesen, sondern bringen nun auch die weiteren Besoldungserhöhungen zeitnah auf den Weg. So stellen wir auch in Zeiten knapper öffentlicher Kassen eine faire und konkurrenzfähige Bezahlung sicher. Im Gesamtpaket bleibt der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen damit auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitgeber.“
Roland Staude (1. Vorsitzender des DBB NRW): „Mit der 1:1 Übertragung hat die Landesregierung Wort gehalten und zugleich ihre Wertschätzung gegenüber den Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger ausgedrückt. Gleichwohl ist weiterhin zu klären, wie die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes in NRW gesteigert werden soll. Hierzu wurden mit der Landesregierung weitere Gespräche vereinbart.“
Frank Meyers (Stellv. Landesvorsitzender der komba gewerkschaft nrw): „Das Positive vorne weg: Die Besoldung und Versorgung steigen, wie von Ministerpräsident Wüst versprochen, 1:1 des letzten Tarifergebnisses der Länder. Damit verbunden ist die Zusage, dass die Widerspruchsverfahren für 2024 ausgesetzt werden sollen. Nun gilt es den Gesetzesentwurf abzuwarten!“
Manfred Lehmann (Vorsitzender der DSTG NRW): „Faire Gespräche mit einem guten Ergebnis. Gute Voraussetzungen für die anstehenden weiteren Diskussionen um Dienstrecht und Besoldungsreform.“
Stefan Behlau (Vorsitzender des VBE NRW): „Die Kolleginnen und Kollegen gewährleisten jeden Tag in herausfordernden Zeiten unsere Sicherheit, Versorgung, Verwaltung und die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen. Deshalb war es richtig und wichtig, dass die Landesregierung Wort gehalten hat und das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten überträgt. Jetzt gilt’s, die Attraktivierung des öffentlichen Dienstes weiter voranzubringen, um junge Menschen für seine vielfältigen Berufsfelder zu begeistern.“
Die weiteren Regelungen sehen zum 1. November 2024 eine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge und der Unterhaltsbeihilfen (z.B. für Rechtsreferendare) um 100 Euro sowie eine Erhöhung der dynamisierten Zulagen um 4,76 Prozent und zum 1. Februar 2025 eine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge und Unterhaltsbeihilfen um 50 Euro vor. Der infolge der Entscheidung für eine 1:1-Übertragung in einem ersten Schritt bereits in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf zur Übertragung des TV Inflationsausgleich wird in dieser Woche in zweiter Lesung abschließend beraten. Er sieht über die tarifvertraglichen Regelungen hinausgehend die Gewährung von Sonderzahlungen auch an Versorgungsempfänger vor. Auf Landesebene wurde die einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2023 bereits Ende Januar abschlagsweise ausgezahlt. Die monatlichen Sonderzahlungen sollen mit den Mai-Bezügen aufgenommen und zugleich ab Januar 2024 nachgezahlt werden.
Darüber hinaus wurden zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften weitere Gespräche über Detailfragen zur zukünftigen Besoldung und Versorgung vereinbart.
DBB NRW – Beamtenbund und Tarifunion Nordrhein-Westfalen