Bisherige Regelungen entlasten Landeshaushalt

DBB NRW spricht sich einmütig gegen die Einführung einer pauschalierten Beihilfe aus, bei welcher der Dienstherr (z.B. das Land NRW) bei freiwillig in der GKV versicherten Beamtinnen und Beamten, den Arbeitgeberanteil zur Gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt.

Hierzu der 1. Vorsitzende des DBB NRW, Roland Staude: „Der Dreiklang aus Besoldung, Versorgung und Beihilfe ist integraler Bestandteil des im Grundgesetz garantierten Berufsbeamtentums.“ Die Einführung einer pauschalen Beihilfe ist nach Ansicht des DBB NRW zwingend mit Mehrausgaben für den Landeshaushalt verbunden. Roland Staude: „Diese Mittel könnten gerade mit Blick auf den zunehmenden Fachkräftemangel und die dringend notwendige Modernisierungsoffensive im Öffentlichen Dienst an anderer Stelle zielführender eingesetzt werden.“

Beamtinnen und Beamte haben bereits jetzt eine Wahlfreiheit und können sich am Anfang ihres Beamtenverhältnisses für eine Versicherungsform entscheiden. Ein Wechsel ist grundsätzlich später auch noch möglich, solange die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Grundsätzlich bietet die Beihilfe ein leistungsstarkes und funktionsfähiges Gesundheitssystem, welches in Kombination mit einer beihilfekonformen Zusatzversicherung in der Privaten Krankenversicherung (PKV) eine gute und faire Krankenversicherung darstellt. Das wird auch dadurch deutlich, dass der Großteil der Beamtinnen und Beamten diese Kombination wählen.

Einige der Beamtinnen und Beamten, die sich für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entschieden haben, werden dies aus finanziellen Gründen getan haben. So kann zum Beispiel für Familien mit vielen Kindern eine gesetzliche Krankenversicherung unter Umständen günstiger sein, da dort Familienmitglieder kostenlos mitversichert sind, während in der privaten Krankenversicherung zusätzliche Kosten anfallen. Auch diese Gruppe würde von einer pauschalen Beihilfe grundsätzlich profitieren, jedoch ist die Frage ob dieser individuellen Optimierung der eigenen Gesundheitsabsicherung zu Lasten der Beitragszahlerinnen und -zahler der GKV das tatsächliche Ziel ist. Der DBB NRW jedenfalls lehnt eine solche einseitige Optimierungsoption für Beamtinnen und Beamte ab.

Für jene Beamtinnen und Beamten, die bei ihrem Eintritt in das Beamtenverhältnis, auf Grund von Vorerkrankungen, nicht oder nur unter erheblichen finanziellen Mehraufwendungen die Möglichkeit haben, eine private Krankenversicherung abzuschließen, sind gezwungen sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Da eine Übernahme des Arbeitgeberbeitrags für Beamtinnen und Beamte nicht vorgesehen ist, müssen sie den gesamten Versicherungsbeitrag selbst tragen.

Für diese Härtefälle ist der DBB NRW der Ansicht, dass es sich um eine tatsächliche finanzielle Schlechterstellung dieser Personengruppe handelt. Hier bedarf es einer Korrektur durch den Landesgesetzgeber innerhalb des bestehenden Systems. Dagegen sollte diese Gruppe nicht als Vorwand genutzt werden, eine Einheitsversicherung „durch die Hintertür“ einzuführen.

Verlagerung von besonderen Risiken zu Lasten der GKV

Durch die Ausweitung der Wahlmöglichkeiten bei der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamten ist es sehr wahrscheinlich, dass bestimmte Selektionseffekte eintreten werden. So ist davon auszugehen, dass überproportional häufig Beamtinnen und Beamte mit mitzuversichernden Ehegatten und Kindern sowie diejenigen mit Vorerkrankungen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und sich freiwillig gesetzlich krankenversichern würden. Wohingegen junge, gesunde Beamtinnen und Beamte tendenziell eher eine private Krankenversicherung abschließen würden. Folglich würden besondere Risiken tendenziell zu Lasten der GKV ausgegliedert.

Einschränkung der Mobilität

Jene Bundesländer – insbesondere diejenigen mit einer vergleichsweise kleinen Beamtenschaft – haben bereits die pauschale Beihilfe analog zum Vorreiter Hamburg eingeführt. Die meisten anderen Bundesländer, wie beispielsweise Bayern, sprechen sich jedoch klar gegen die Einführung einer pauschalen Beihilfe aus. Bei einem Dienstherrenwechsel aus Nordrhein-Westfalen in angrenzende Bundesländer kann dies zu Problemen führen. Der Bund sowie Hessen und Rheinland-Pfalz haben das Modell der pauschalen Beihilfe nicht eingeführt. Würden sich also Beamtinnen und Beamten aus NRW für das Modell der pauschalen Beihilfe entscheiden und dann zum Bund oder in ein anderes Bundesland wechseln, kann dies zu finanziellen Problemen führen. Entweder müssen sie dann den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil zum GKV- Beitrag selbst tragen oder zur PKV wechseln, was auf Grund des späteren Einstiegsalters mit deutlichen Mehrkosten verbunden ist.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Beim Übergang in die Versorgung ergeben sich weitere Probleme:

Durch den Status eines „freiwillig Versicherten“ in der GKV als Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sind Mehrbelastungen möglich. Neben einem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag auf die Pension müssen Beamtinnen und Beamte stattdessen zusätzlich auch auf alle weiteren Einkünfte den vollen GKV-Beitragssatz abführen. Dies umfasst Erträge aus privaten Lebensversicherungen, Kapitalanlagen oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Weiter ist ein Wechsel in die pauschale Beihilfe mit Mehrkosten im Bereich der Pflegeversicherung verbunden. Beamte (egal ob in der PKV oder GKV) haben einen Anspruch auf individuelle Beihilfe für Pflegeleistungen. Sie sind zwar verpflichtet eine ergänzende Pflegeversicherung abzuschließen. Diese ist aber mit dem Eintritt in die GKV in der Regel teuer (50:50).

Durch den erhöhten Arbeitgeberanteil für die pauschale Beihilfe erhöhen sich zum einen die Belastungen für den Landeshaushalt, zum anderen reduziert sich die Alimentation der Beamtinnen und Beamten durch die erhöhten Beiträge auf das Gesamteinkommen.

​DBB NRW – Beamtenbund und Tarifunion Nordrhein-Westfalen 

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