Hierzu der 1. Vorsitzende des DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion, Roland Staude: „Wie zu befürchten war, führt die hohe Zahl der Klagen jetzt zu einer erheblichen Mehrbelastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen.“ Der DBB NRW hätte von der Landesregierung eine weitere Ruhendstellung der rund 55.000 Widersprüche für das Jahr 2022 erwartet, um im Rahmen von Musterklagen eine Klärung herbeizuführen. Zugleich sieht der DBB NRW in diesem Zusammenhang die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes durch die Landesregierung massiv gefährdet. Roland Staude: „Durch die hohe Anzahl der Klagen ist erkennbar, dass der Betriebsfrieden in der Landesverwaltung durch diese vermeidbare Entscheidung erheblich beeinträchtigt ist.“
Die hohe Zahl betrifft bisher nur die Klagen, die von Beamtinnen und Beamten der Landesverwaltung erhoben wurden. Klagen von Beamtinnen und Beamten aus der Kommunalverwaltung können in ihrer Gesamtzahl bisher noch nicht beziffert werden, da hier auch die Widerspruchsbescheide von den Kommunen (Städte und Kreise) ergehen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer an Verwaltungsgerichten in NRW betrug laut NRW-Justizministerium zuletzt 15,2 Monate (2023). Laut verschiedener Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes muss die Beamtenbesoldung der untersten Gruppen 15 Prozent höher sein, als die Leistungen der Grundsicherung. Durch das leistungsbezogene Abstandsgebot der höheren Besoldungsstufen wirken sich erforderliche Besoldungserhöhungen bei unteren Besoldungsstufen wie ein Dominoeffekt letztlich auch auf die Besoldung aller Beamtinnen und Beamten aus.
DBB NRW – Beamtenbund und Tarifunion Nordrhein-Westfalen