Forderungsfindung für einen wettbewerbsfähigen Öffentlichen Dienst

Schwerpunkt der Sitzung war die Vorbereitung der Forderungsfindung für die TV-L Einkommensrunde 2025/2026 und die Planung erster Aktionen. Während für die Angestellten in Bund und Kommunen bereits im April 2025 ein Tarifergebnis erzielt wurde, steht der nächste große Schritt für die Landesbeschäftigten in Nordrhein-Westfalen noch bevor. Die beiden Tarifparteien, die deutschen Bundesländer (bis auf Hessen) und die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen, bereiten sich auf die Besoldungs- und Tarifrunde vor. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) – unter Führung von Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel – verhandeln über neue Einkommensregelungen für Angestellte im Geltungsbereich des TV-L. Für den Deutschen Beamtenbund und Tarifunion ist die bundesweite, abschließende Forderungsfindung und -bekanntgabe für den 17. November 2025 angesetzt. Erfahrungsgemäß fließen verschiedene Faktoren in die prozentuale Grundforderung der Einkommensanpassung ein.

Ab dem 3. Dezember 2025 starten dann die TV-L-Tarifverhandlungen zwischen der TdL und den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen. Parallel dazu rückt auch die Frage in den Fokus, wie die Besoldungsanpassungen auf die Beamtinnen und Beamten in den Ländern übertragen werden, darunter Lehrkräfte, Polizistinnen und Polizisten, Justizbedienstete und Verwaltungsangestellte in Landesbehörden. Für die Übertragung der Tarifergebnisse der Kommunal- und Landesbeschäftigten auf die Beamtinnen und Beamten in den Kommunen und beim Land NRW ist zunächst ein Gesetzgebungsprozess im NRW-Landtag erforderlich, der erst nach dem Tarifabschluss zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) erfolgen wird (frühstens im 2. Quartal 2026).

​DBB NRW – Beamtenbund und Tarifunion Nordrhein-Westfalen 

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