Attraktivitätssteigerung in weiter Ferne

Dabei gibt es objektiv einen massiven Handlungsbedarf. Die Länder als Dienstherren hätten für ihre Beamtinnen und Beamten sowie die der Kommunen allein aus Gründen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation und angemessenen Teilhabe an der finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung Vorschläge machen müssen.

Auch wenn die Länder als Dienstherren für ihre Beamtinnen und Beamten sowie die der Kommunen nicht alle direkt am Verhandlungstisch bei den Tarifverhandlungen des dbb und der TdL beteiligt sind, unterliegen sie ihrer aus Artikel 33 Absatz 5 GG verfassungsmäßigen Verpflichtung auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation. Als Maßstab für die Ausgestaltung gilt auch der jeweilige Tarifabschluss mit den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Um den Gleichklang beider Statusgruppen durch eine zeit- und systemgerechte Übertragung des Tarifabschlusses zu bewirken, hätten die Landesdienstherrn bereits bei der ersten Verhandlungsrunde klare Signale bzw. Eckpunkte für eine angemessene Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung geben können. Damit wäre für beide Beschäftigtengruppen deutlich geworden, dass ihre Arbeitgeber und Dienstherren ihnen tatsächlich einen Ausgleich für die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten geben und damit faire und wettbewerbsfähige Bezahlungsbedingungen realisieren wollen.

Für folgende Tage sind von den Fachgewerkschaften verschiedene Aktionen geplant:

Montag, den 30.10.2024

Dienstag, den 31.10.2024

​DBB NRW – Beamtenbund und Tarifunion Nordrhein-Westfalen 

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