Austausch über tarifpolitische Herausforderungen

Der AdL NRW ist eine Vereinigung von Arbeitgebern und gemäß § 2 Abs. 1 des Tarifvertragsgesetzes Tarifvertragspartei. Er ist Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Der Verband wurde auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen 2007 in Form eines rechtsfähigen Vereins des Privatrechts gegründet und in das Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen. Mitglieder sind neben dem Land Nordrhein-Westfalen die verselbstständigten nordrhein-westfälischen Hochschulen (14 Universitäten, 16 Fachhochschulen), die Klinik am Rosengarten (Bad Oeynhausen), die Stiftung für Hochschulzulassung und das Landeskrebsregister NRW. Gastmitglieder sind die Universitätskliniken Aachen, Bonn, Düsseldorf und Münster sowie die Landwirtschaftskammer NRW. Alle Mitglieder des AdL NRW wenden das für die Mitglieder der TdL geltende Tarifrecht an. Zweck des Verbandes ist die Wahrung der gemeinsamen Arbeitgeberinteressen seiner Mitglieder auf tarif-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichem Gebiet, insbesondere der Abschluss von Tarifverträgen. Die Ziele des Verbandes sind nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Er finanziert sich durch die Beiträge seiner Mitglieder, die er in Grundsatzfragen des Tarif-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechts berät. Der Vorstand des Verbandes besteht aus dem Minister der Finanzen oder einer von ihm bevollmächtigten Person als Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem stellvertretenden Geschäftsführer, die beide vom Minister der Finanzen bestellt werden, sowie zwei weiteren Vertretern von Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Zur Zeit besteht der Vorstand des AdL NRW neben dem Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk bzw. seiner Bevollmächtigten Kerstin Kersten als Vorsitzende, aus Dr. Martin Goch, Kanzler der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Dr. Kirsten Mallossek, Vizepräsidentin der Hochschule Düsseldorf, Jörg Effertz als Geschäftsführer und Daniel Grundmann als stellvertretenden Geschäftsführer. Weiterhin verfügt der Verband über Gruppenausschüsse. Diese setzen sich aus Vertretern einzelner Fachbereiche zusammen. Sie sollen insbesondere die ihr Fachgebiet betreffenden Angelegenheiten beraten und Empfehlungen aussprechen, Empfehlungen für Tarifverhandlungen vorbereiten und beim Abschluss von Tarifverträgen und sonstigen Vereinbarungen mitwirken.

In der Landestarifkommission des DBB NRW treffen sich die aus den Fachgewerkschaften des DBB NRW entsandten Mitglieder regelmäßig zum Austausch in allen Fragen der entgeltlichen Gestaltung der Arbeitsverhältnisse von Angestellten.

​DBB NRW – Beamtenbund und Tarifunion Nordrhein-Westfalen 

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